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Das neue E-Rezept

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Zum 01.01.2024 hat der Gesetzgeber für alle gesetzlich Versicherten festgelegt, dass Verordnungen von Medikamenten nur noch elektronisch erfolgen dürfen. Das bekannte Rezept auf rosa Papier gibt 
es dann nicht mehr. 

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Stattdessen muss Ihr Rezept nun digital ausgestellt werden.

Das bedeutet, Ihre Medikamente werden auf einem elektronischem Rezept verschrieben. 
Diese Verschreibungen Ihres Arztes/Ihrer Ärztin werden auf einem zentralen Rechner der Bundesregierung gespeichert. Dabei werden alle notwendigen Angaben zu dem verschriebenen Medikament mit übermittelt. 

Sie erhalten i.d.R. keinen Ausdruck! 

Wie bekommen Sie ihre Medikamente in der Apotheke?

Sie gehen in eine Apotheke ihrer Wahl und legen dort einfach ihre Gesundheitskarte vor.
Die Karte wird dort eingelesen und das Rezept kann von dem zentralen Rechner abgerufen werden. Alle Daten wie der verordnete Wirkstoff oder der spezielle Name des Medikamentes (aut idem), die Packungsgröße, Einnahme-Hinweise und Ähnliches liegen somit der Apotheke vor.

Oder lassen dort einen QR-Code von der App ihres Smartphones scannen. (Wie das geht, finden Sie im Internet auf der Seite der Gematik) 

Anmerkungen:

  • Nur wenn Sie ihre Gesundheitskarte ausnahmsweise nicht dabeihaben, kann Ihnen einen Ausdruck mit einem QR-Code erstellt werden. 
    Diesen Ausdruck können Sie anstelle ihrer Gesundheitskarte in der Apotheke vorlegen.
  • Privat-Versicherte erhalten bis auf Weiteres das klassische Rezept!