Darüber sollte man nachdenken ...

Organspender werden

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht …
Organspender zu werden?

Es gibt mindestens 8 Gründe, darüber nachzudenken:

1. Organspende rettet Leben
Rund 102.000 Organe wurden seit 1963 allein in Deutschland transplantiert. Dadurch wurde vielen Patienten das Leben gerettet. Noch fünf Jahre nach der Transplantation genießen rund 70 Prozent der Empfänger ihr „zweites“ Leben.

2. Transplantation ist Erfolgsmedizin
Die Transplantationsmedizin gehört inzwischen zum Standard der gesundheitlichen Versorgung und ist so erfolgreich, dass die gespendeten Organe sogar über Jahrzehnte hinweg funktionsfähig bleiben können.

3. Ein Spender rettet viele Empfänger
Bis zu sieben Menschen können durch Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm überleben. Im Durchschnitt schenkt ein Organspender drei schwerkranken Menschen die Chance auf ein neues Leben.

4. Angehörigen die Entscheidung abnehmen
Im Fall eines Hirntods werden die Hinterbliebenen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt. Dies ist eine schwierige Entscheidung in einer ohnehin schon schwierigen Situation, die man seinen Angehörigen ersparen kann. Deshalb sollte man zu Lebzeiten seine eigene Entscheidung treffen und auch mitteilen.

5. Die Wahrscheinlichkeit spricht fürs Leben
Organspende geht uns alle an. Jeder von uns kann plötzlich durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall in die Situation geraten, auf ein neues Organ angewiesen zu sein. In dieser Situation wäre sicher jeder dankbar und würde eine Organspende gerne annehmen. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, selbst irgendwann auf eine Organspende angewiesen zu sein, viel höher, als tatsächlich als Organspender in Frage zu kommen. Nur bei etwa einem Prozent aller Patienten, die in deutschen Krankenhäusern sterben, tritt der Hirntod vor dem Herzstillstand ein.

6. Ärzte kämpfen um jedes Leben
Jeder Arzt versucht bis zuletzt alles, um das Leben des ihm anvertrauten Patienten zu retten. Egal, ob dieser Organspender ist oder nicht. Die Diagnose des Hirntods erfolgt durch zwei unabhängige Neurologen nach einem strikt festgelegten und verbindlichen Protokoll.

7. Die Würde des Spenders bleibt gewahrt
Den Leichnam des Spenders übergeben die Chirurgen in einem würdigen Zustand. Äußerlich sieht man dem Spender nichts an. Auf Wunsch bieten die Kliniken an, dass Angehörige vor oder nach der Organentnahme Abschied nehmen können.

8. Organspende spendet auch Trost
Organspende kann Trost schenken, so dass aus einem schmerzlichen Verlust neue Hoffnung entsteht. Eine Umfrage der DSO unter Angehörigen zeigte durchweg positive Ergebnisse: Keiner bereute die Entscheidung fürs Leben ausdrücklich, über 90 Prozent würden wieder so entscheiden und ein Drittel gab sogar an, dass die Organspende eine Hilfe war, den Verlust eines geliebten Menschen zu verkraften.

Sie wollen mehr wissen? Nachfolgend hat die DSO die wichtigsten Fragen und deren Antworten zusammen gestellt.

Die häufigsten Fragen zur Organspende

Gibt es eine Altersgrenze für die Organspende?
Für die Organspende gibt es keine feststehende Altersgrenze. Entscheidend ist der Zustand der Organe. Dieser hängt jedoch nur bedingt vom kalendarischen Alter ab. Über die Frage, ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Tests nach dem Tode – und letztlich der Arzt, der die Organe transplantiert. Völlig unabhängig vom Alter kann die Augenhornhaut (außer bei Säuglingen und Kleinkindern) gespendet werden.

Welche (Vor-)Erkrankungen schließen eine Organspende aus?
Eine Organentnahme wird in der Regel ausgeschlossen, wenn beim Verstorbenen eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegen. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den vorliegenden Befunden, ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen.

Muss oder kann ich mich als Organspender registrieren lassen?
Eine Registrierung von Daten im Zusammenhang mit der Bereitschaft zur Organspende findet nicht statt. Es existiert in Deutschland auch kein Widerspruchsregister (Eintragung der Ablehnung). Deshalb ist es wichtig, die eigene Entscheidung auf einem Organspendeausweis festzuhalten und mit der Familie darüber zu sprechen.

Genauso wenig ist es notwendig, sich ärztlich untersuchen zu lassen, bevor man sich zur Organspende bereit erklärt. Die medizinische Eignung der Organe für eine Transplantation wird geprüft, nachdem der Tod festgestellt worden ist.

Genügt der Organspendeausweis als Rechtsgrundlage für eine Organentnahme? Werden die Angehörigen trotz Organspendeausweis um ihre Zustimmung gebeten?
Ist das Einverständnis des Verstorbenen dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Der Wille des Verstorbenen hat Vorrang. Bei vorliegendem Organspendeausweis werden die Angehörigen also nicht um eine Entscheidung zur Organspende gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden.

Unter welchen Bedingungen ist eine Lebendspende möglich?
Die Bedingungen für die Lebendspende regelt das Transplantationsgesetz. Dabei räumt der Gesetzgeber der Organspende nach dem Tode grundsätzlich Vorrang vor der Lebendspende ein. In Deutschland ist eine Organspende zu Lebzeiten nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, unter Ehepartnern, Verlobten und unter Menschen möglich, die sich in besonderer persönlicher Verbundenheit nahe stehen. Eine unabhängige Gutachterkommission prüft, ob die Spende freiwillig und ohne finanzielle Interessen geschieht. Es muss außerdem sicher gestellt sein, dass für den Empfänger zum Zeitpunkt der geplanten Übertragung kein Organ aus einer postmortalen Organspende zur Verfügung steht. Spender und Empfänger müssen sich zur ärztlichen Nachbetreuung bereit erklären.

Welche Voraussetzungen müssen für eine postmortale Organspende erfüllt sein?
Bevor Organe für eine Transplantation entnommen werden können, müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Tod des Spenders muss nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden sein (Hirntod-Diagnostik). Zweitens muss für die Entnahme eine Einwilligung vorliegen, entweder in Form einer schriftlichen Einverständniserklärung des Verstorbenen (Organspendeausweis) oder indem eine vom Verstorbenen dazu bestimmte Person oder die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen einer Entnahme zustimmen.

Ich habe bereits einen Organspendeausweis. Wird auf einer Intensivstation trotzdem alles medizinisch Mögliche für mich getan, wenn ich lebensbedrohlich erkranke?
Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ist es, das Leben des Patienten zu retten. Die Bemühungen der Notärzte, Rettungsteams und der Intensivmediziner sind allein auf dieses Ziel ausgerichtet. Manchmal kommt die ärztliche Hilfe zu spät, Krankheit oder Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten, der Patient kann nicht mehr gerettet werden. Bei einer kleinen Gruppe von Patienten stellt sich die Frage einer Organspende: Die Durchblutung und die Funktionen ihres Gehirns sind aus verschiedenen Ursachen vollständig ausgefallen; Kreislauf und Atmung werden künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrecht erhalten. Erst wenn der Tod durch vollständiges irreversibles Hirnversagen (Hirntod) festgestellt worden ist, wird die Frage der Organspende erörtert. Die Intensivmediziner haben mit Organentnahme und Transplantation nichts zu tun.

Ich bin noch nicht volljährig. Kann ich trotzdem einen eigenen Organspendeausweis ausfüllen?
Minderjährige können ab dem 16. Lebensjahr ihre Bereitschaft zur Organspende auf einem Ausweis dokumentieren. Der Widerspruch kann bereits ab dem 14. Lebensjahr erklärt werden. Den Organspendeausweis gibt es unter anderem beim Infotelefon Organspende unter der kostenlosen Rufnummer 0800/90 40 400.

Kann die Familie den Verstorbenen nach der Organentnahme nochmals sehen?
Die Familie kann in der von ihr gewünschten Weise Abschied von dem Verstorbenen nehmen. Nach der Entnahmeoperation wird die Operationswunde mit der gebührenden Sorgfalt verschlossen. Der Leichnam kann aufgebahrt werden und die Bestattung wie gewünscht stattfinden.

Ist die Organspende möglich, wenn gleichzeitig eine Patientenverfügung existiert?
Ja. Man kann diese so verfassen, dass die Möglichkeit zur Organspende erhalten bleibt. Um Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, gerade zu diesen Punkten eindeutige Angaben zu machen und die Angehörigen darüber zu informieren. Vom Bundesministerium der Justiz gibt es dazu ausformulierte Textvorschläge. Möglich ist z.B. „Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. (ggf. Ich habe einen Organspendeausweis ausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor.“

Welche Regelungen gelten im europäischen Ausland?
Die Organspende ist in den verschiedenen europäischen Staaten unterschiedlich geregelt. In Deutschland, wie beispielsweise auch in Dänemark, Griechenland und Großbritannien, gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Das bedeutet, dass jeder Einzelne für sich entscheidet, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte. Der persönliche Wille wird in jedem Fall akzeptiert. Für den Fall, dass keine Entscheidung bekannt ist, entscheiden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.

In anderen Ländern, wie beispielsweise Österreich, Italien, Spanien und Slowenien, gilt die Widerspruchslösung. Hier wird erwartet, dass jeder, der eine Organspende für sich ablehnt, zu Lebzeiten seinen Widerspruch dokumentiert. Ist dies nicht geschehen, kann nach Feststellung des Todes eine Organentnahme durchgeführt werden.

Wie die Organspende auch geregelt ist: Um sicherzustellen, dass der eigene Wille berücksichtigt wird, ist es sinnvoll, seine persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis zu dokumentieren und den Angehörigen mitzuteilen.
Damit die eigene Entscheidung auch im fremdsprachigen Ausland verstanden und beachtet wird, empfiehlt es sich, ein übersetztes Beiblatt zum Organspendeausweis mitzuführen. Es kann in Bulgarisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch und Ungarisch von der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de) herunter geladen werden. Dort ist auch ein Organspendeausweis in Türkisch zu finden. Eine Übersicht über die geltenden Regelungen in den verschiedenen europäischen Ländern sowie weitere Informationen zur Organspende finden Sie unter www.dso.de und www.bzga.de.

Das Infotelefon Organspende, eine gemeinsame Einrichtung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), beantwortet alle Fragen rund um die Organspende. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/90 40 400 ist das Infotelefon montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.


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