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Die Anstellung in einer Vertragsarztpraxis

Man braucht nicht unbedingt eine eigene Praxis, um im ambulanten Bereich als Vertragsarzt zu arbeiten: Auch als angestellter Arzt kann man in der Niederlassung arbeiten, ohne das finanzielle Risiko und die organisatorische Last tragen zu müssen.
 
Und besonders wichtig: Nacht- und Wochenenddienste entfallen bis auf die Pflichtdienste der KV. In Hessen entfallen sie in der Regel ganz, in Westfalen-Lippe sind es maximal 5-7 Bereitschaftsdienste pro Jahr!

Stellt ein Praxisinhaber einen weiteren Arzt derselben Fachrichtung ein, erweitert sich damit das Leistungsspektrum der Praxis. Das finanzielle Risiko sowie die administrativen und organisatorischen Aufgaben liegen beim Praxisinhaber. Die angestellten Ärzte können sich voll und ganz auf ihre Haupttätigkeit konzentrieren.

Das Gehalt wird bei Einstellung zwischen Praxisinhaber und Angestelltem verhandelt.

Alle rechtlichen Informationen dazu finden Sie in der Zulassungsverordnung:

http://www.kbv.de/media/sp/Aerzte_ZV.pdf

 

Hinweis: Die hier geschriebenen Informationen sind ohne Gewähr und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Gegebenenfalls liegen uns aktuell keine Stellenangebot vor. In diesem Fall freuen wir uns über eine kurze Initiativ-Bewerbung, möglichst bitte in PDF-Form und per E-Mail.

Wir geben ihren Stellengesuch (nicht ihre Bewerbungsunterlagen) in vertraulicher anonymer Form an unsere Mitglieder weiter. Bei Interesse an ihrer Bewerbung erhalten Sie den Kontakt zu unserem Mitglied. 

In allen anderen formal-rechtlichen Dingen (Zulassung, Vertrag etc.)  unterstützen wir Sie und ihren zukünftigen Arbeitgeber.  

Im Moment sind folgende Angebote verfügbar:

Praxis Fachrichtung Ort ab Hospitation